Was Sie über gewerbliche Insolvenzen wissen müssen!

Immer mehr Unternehmen in Deutschland stehen vor dem Aus. Die Insolvenzrate ist auf dem höchsten Stand seit der Wirtschaftskrise 2009. Doch was bedeutet das eigentlich für die Betroffenen?

Wenn ein Unternehmen insolvent ist, heißt das nicht unbedingt, dass es auch pleite ist! Es gibt verschiedene Arten von Insolvenzen und nicht alle führen automatisch zur Pleite des Unternehmens. Es besteht zum Beispiel auch die Möglichkeit, mit dem Insolvenzverwalter zusammen gewerbliches Inventar auf Insolvenz Auktionen zu veräußern!

Definition: Was ist eine gewerbliche Insolvenz?

Eine gewerbliche Insolvenz ist ein Insolvenzverfahren, das bei einem Unternehmen durchgeführt wird. Dabei werden die Vermögenswerte des Unternehmens verkauft und die Schulden getilgt. Das Ziel einer gewerblichen Insolvenz ist es, das Unternehmen vor dem Aus zu bewahren und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.

Anzeichen für eine drohende Insolvenz

Ein Anzeichen für eine drohende Insolvenz ist, wenn das Unternehmen keine Zahlungen mehr leisten kann. Weitere Anzeichen sind, wenn das Unternehmen Kredite nicht mehr bedienen kann oder seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Eine weitere Ursache für eine drohende Insolvenz ist, wenn das Unternehmen Liquiditätsprobleme hat und seine Bankkredite nicht mehr bedienen kann.

Maßnahmen bei Insolvenzverdacht

– Informieren Sie sich bei einem Anwalt oder Insolvenzverwalter über die Möglichkeiten einer Insolvenz.

– Sprechen Sie mit den Gläubigern und vereinbaren Sie eine Stundung der Zahlungen oder eine Ratenzahlung.

– Suchen Sie nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten, um die Liquidität zu erhöhen.

– Reduzieren Sie Ihre Ausgaben auf das notwendige Minimum.

– Verkaufen Sie nicht notwendige Güter, um liquide Mittel zu generieren.

– Stellen Sie sicher, dass alle offenen Rechnungen so bald wie möglich beglichen werden.

– Informieren Sie sich über staatliche Hilfsprogramme für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten.

Eine gewerbliche Insolvenz ist ein rechtlich anerkannter Zustand, in dem ein Unternehmen seine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erklärt und seinen Gläubigern gegenüber Rechenschaft ablegt. Dieser Prozess wird auch als Sanierung bezeichnet und dient dazu, das Unternehmen vor dem Konkurs zu bewahren.

Ablauf der gewerblichen Insolvenz

Der erste Schritt in einer gewerblichen Insolvenz ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Gerichtsvollzieher. In diesem Schritt wird auch ein sogenannter Insolvenzverwalter bestellt, der für die weitere Verwaltung des Verfahrens zuständig ist. Der Insolvenzverwalter übernimmt im Anschluss die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu prüfen und die Gläubiger zu informieren.

In einem zweiten Schritt wird das sogenannte Schuldenmoratorium verhängt. Dies bedeutet, dass das Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 6 bis 12 Monate) vor allen Zahlungen geschützt ist. In dieser Zeit sollte das Unternehmen in der Lage sein, einen Sanierungsplan zu erstellen und diesen den Gläubigern vorzulegen.

Der Sanierungsplan muss von mindestens 50 % der Gläubiger angenommen werden, damit er in Kraft treten kann. Wenn der Plan angenommen wird, sind die Gläubiger verpflichtet, ihre Forderungen entsprechend zu reduzieren oder gar zu erlassen. Nach Ablauf des Schuldenmoratoriums beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase, in der das Unternehmen seine Verpflichtungen aus dem Sanierungsplan erfüllen muss. Sobald alle Forderungen beglichen sind, wird das Unternehmen aus dem Insolvenzverfahren entlassen.