Förderungen im Zuge der Digitalisierung nutzen

Dass Deutschland bei der Digitalisierung Weltspitze ist, wünschen sich 75 % der Bundesbürger. 69 % sehen die Bundesrepublik jedoch international eher im unteren Drittel, wenn nicht sogar in der Schlussgruppe. Dies zeigte eine von Cisco beauftragte Civey-Umfrage im Januar 2020. Die Wahrnehmung ist dabei deutlich negativer als die Realität. Das belegt nicht nur der Cisco Digital Readiness Index, sondern auch die praktische Erfahrung aus der Corona-Pandemie.

Was braucht ein Unternehmen, um aus einer innovativen Idee einen wirtschaftlichen Erfolg zu machen? Die Antworten auf diese Frage sind so vielfältig wie das Unternehmerleben selbst: Mut, Kreativität, Marktkenntnis, Durchhaltevermögen. Aber auch Zeit, Ressourcen, Partner, Beratung, finanzielle Unterstützung und optimale Rahmenbedingungen für Qualität und Sicherheit.

Was sind die Vorteile von Förderungen für Digitalisierung

Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen: Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektive Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten. Digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt. So fehlt im Bereich der IT-Sicherheit oft noch das nötige Bewusstsein für die Abwehr von Risiken.
Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bieten Digitalisierungsförderungen für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei:

  • Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen
  • Integration von Customer Relationship Management-Systemen an das MES; Digitale Kundenschnittstelle
  • Vernetzung der ERP- und Produktionssysteme “Industrien 4.0”
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren
  • Big-Data-Anwendungen
  • Aufbau von digitalen Plattformen
  • Entwicklung produktbegleitender und/oder Andwendersteuerungssoftware (Apps, etc.)
  • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologien
  • Entwicklung und/oder Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
  • Aufwendungen für die Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden
  • Investitionen in die Nutzung und den Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze mit mehr als 50 Megabit pro Sekunde

Wer kann Förderungen nutzen?


Unternehmen bis 100 Mitarbeiter, welche in Digitalisierungsvorhaben in Baden-Württemberg investieren, können die Förderung beantragen. Dabei können sowohl Freiberufler als auch gewerbliche Unternehmen die Förderung erhalten. Unternehmen aus allen Branchen wie Handel, Logistik, Dienstleistung etc. sind berechtigt einen Förderantrag zu stellen. 

Die meisten Förderprogramme zur Digitalisierung richten sich an Unternehmen aus dem gewerblichen und handwerklichen Bereich mit bis zu 250 Mitarbeitern. Die Unternehmensgröße ist in vielen Förderprogrammen die Grundlage für die Bestimmung der Förderquote. Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich auf Vollzeitäquivalente. Das bedeutet, dass Teilzeitbeschäftigte anteilig berücksichtigt werden und Auszubildende teilweise gar nicht. Die Förderprogramme sind nach der EU-Empfehlung klassifiziert. Die folgenden Unternehmen sind grundsätzlich förderfähig:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Häufige Ablehnungsgründe

Sollten alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein, kann es dennoch zu einer Ablehnung kommen. Grund dafür ist eine ungenaue Vorhabensbeschreibung, aus der nicht ersichtlich wird, worin der Bedarf der Förderung und damit die Innovationskraft besteht. Zuständige Prüfstellen legen einen hohen Wert darauf, dass im Antrag genauestens beschrieben wird, warum die Förderung benötigt wird und, ob es zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens beiträgt. Ein weiterer Grund wieso es nicht zu einer Bewilligung kommt, liegt an der Ausdauer des Antragstellers. Nicht zu selten kommen Nachfragen bezüglich der Förderung. Häufig werden Nachweise zum Jahreseinkommen oder Anzahl der Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen angefragt. Wer diesen Anfragen nicht rechtzeitig entgegenwirkt und die entsprechenden Nachweise liefert, wird in die Warteliste aufgenommen und früher oder später eine Ablehnung kassieren. 

Die Nachteile auf einen Blick

Digitalisierungsförderungen sind grundsätzlich dafür gedacht, Unternehmen zu helfen. Dadurch sollen per Definition möglichst keine Nachteile entstehen. Sollten allerdings bei der Antragsstellung und Abwicklung falsche Angaben zum Unternehmen oder zum Umsatz gemacht werden, besteht die Möglichkeit, dass man nicht nur die Fördermittel zurückbezahlt, sondern darüber hinaus auch Strafen zahlen muss. Deshalb ist es besonders wichtig, ein erfahrenes Unternehmen an der Seite zu haben, welches Sie im gesamten Prozess betreut, sich mit verschiedenen Förderprogrammen, deren Schwierigkeiten und Umsetzung auskennt. 

Ein Fallbeispiel 

Das Gasthaus Hotel zum rosanen Ritter bucht bei der Agentur EARLZ Crossmedia eine Social-Media-Kampagne. Weil das Unternehmen in Baden-Württemberg adressiert ist, weniger als 100 Mitarbeiter und unter der Umsatzgrenze von 10 Mio. € liegt, kann das Unternehmen eine Förderung für das entsprechende Vorhaben beantragen. Im Regelfall kostet eine 6-monatige Social-Media-Kampagne 12.000 €. Durch die Förderung werden 50 % der Kosten übernommen und somit nur noch 6.000 € in Rechnung gestellt. 

Unternehmen welche besonders von der Corona-Krise betroffen sind, haben zusätzlich die Möglichkeit im Rahmen der Überbrückungshilfe III, einen vollständigen Zuschuss für dessen Digitalisierungsmaßnahme zu beantragen. Projektkosten mit einem Volumen bis zu 20.000 € werden mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung bezuschusst. Das Gasthaus erhält damit eine kostenlose Social-Media-Kampagne, samt Marketingstrategie und visuelle Umsetzung für einen Zeitraum von 6 Monaten.